Allgemeines
Der Rat der Stadt Recklinghausen hat am 6. Juni 1994 die Bildung eines Seniorenbeirats beschlossen, der am 23. November 1994 seine Tätigkeit aufnahm.
Der Seniorenbeirat umfasst 20 stimmberechtigte Mitglieder. Er tagt dreimal jährlich in öffentlicher Sitzung; daneben finden weitere Arbeitssitzungen des Beirats und seiner vier Arbeitskreise statt. Das Seniorenbüro im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung nimmt die Geschäftsführung des Seniorenbeirats wahr.
Ziele
Der Seniorenbeirat unterstützt Rat und Verwaltung bei der Umsetzung der vom Rat der Stadt verabschiedeten "Leitsätze Seniorenfreundliche Stadt Recklinghausen“. Er sorgt für die Transparenz seniorenpolitischer Zielsetzungen auf der Basis gefasster Beschlüsse und trägt zur Verbesserung der Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit älterer Menschen in Recklinghausen bei.
Kompetenzen
Der Seniorenbeirat ist an der Beratung in allen Angelegenheiten zu beteiligen, bei denen die Interessen älterer Menschen besonders berührt sind, u.a. durch Beratung entsprechender Ausschussvorlagen und Teilnahme an Sitzungen von Fachausschüssen.
Der Seniorenbeirat hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.
Der/die Vorsitzende des Seniorenbeirates bzw. sein Stellvertreter/ihre Stellvertreterin erhalten Rederecht bei der Beratung der Anträge des Seniorenbeirates im jeweils zuständigen Fachausschuss.