Allgemeines
Der Lenkungskreis der Lokalen Agenda 21 wurde durch Beschluss des Umweltausschusses vom 22. April 1999 ins Leben gerufen. Die erste Sitzung fand am 1. Juni 1999 statt. Die 2012 auf UN-Ebene beschlossenen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) spiegeln sich ebenso in der Arbeit des Recklinghäuser Agenda-Prozesses und des Lenkungskreises wieder wie deren Konkretisierung durch die Agenda 2030. Der Lenkungskreis ist nach § 3 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates berechtigt, sich mit Anträgen und Anregungen schriftlich an den Rat zu wenden.
Ziele
- Brücken- und Vermittlerfunktion zwischen Agendaforum und den Fachforen auf der einen sowie den Gremien des Rates bzw. der Verwaltung auf der anderen Seite.
- Koordination des Agenda-Prozesses, insbesondere in Bezug auf Zeitplanung und Terminierung.
- Der Lenkungskreis setzt thematische und organisatorische Prioritäten.
- Außerdem ist dem Lenkungskreis das alleinige Vorschlagsrecht über die für den lokalen Agenda-Prozess zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übertragen worden. Der Verwaltung obliegt hier lediglich eine rechtliche Prüfung.
Zusammensetzung
- Je ein von der jeweiligen Ratsfraktion bzw. -gruppierung benanntes Rats- oder Ausschussmitglied. Auch die Benennung sachkundiger Bürger*innen ist möglich.
- Ein*e Vertreter*in der Verwaltung.
- Je ein*e von jedem Fachforum benannte*r Vertreter*in.
- Zwei vom Agendaforum benannte Vertreter*innen.
- Je ein*e von der katholischen und der evangelischen Kirche benannte*r Vertreter*in sowie je ein*e Vertreter*in der Gewerkschaften, benannt vom DGB, und der Wirtschaft, benannt von der IHK (max. insgesamt vier).
- Moderation, nicht stimmberechtigt. Über die Auswahl entscheidet der Lenkungskreis.
- Die Geschäftsführung (nicht stimmberechtigt) liegt bei der Verwaltung.