Integrationsrat

Allgemeines
Basierend auf § 27 Gemeindeordnung NRW hat der Rat beschlossen, einen Integrationsrat zu bilden. Er setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.


Ziele

  • Der Integrationsrat vertritt die Interessen der in Recklinghausen lebenden Migrant*innen gegenüber Rat und Ratsgremien sowie der Öffentlichkeit.
  • Der Integrationsrat fördert die Integrationsbemühungen und den interkulturellen Dialog mit den Migrant*innen und ihren Organisationen.

Kompetenzen

  • Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, soweit diese im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Stadt Recklinghausen liegen.
  • Der Integrationsrat kann sich insbesondere an allen wichtigen Angelegenheiten beteiligen, die die Interessen der Migrant*innen als solche berühren.
  • Der Integrationsrat hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.
  • Der Vorsitzende des Integrationsrats oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, an der Beratung der Anträge des Integrationsrats im zuständigen Fachausschuss teilzunehmen. Dem Vertreter des Integrationsrats ist auf sein Verlangen hin dazu das Wort zu erteilen.


 

 

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