Betreut durch:
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR),
Sabine Barten, Tel: 0 23 61/50 28 18.
Allgemeines
Der Betriebsausschuss der Kommunalen Servicebetriebe der Stadt Recklinghausen (KSR) ist das politische Gremium, das die Arbeit der Betriebsleitung unterstützt. Der Ausschuss setzt sich aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Desweiteren sind gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW drei weitere Ratsmitglieder als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen.
Aufgaben
- Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit innerhalb des Gebietes der Stadt Recklinghausen
- Sicherung marktgerechter Gebühren sowie Gebührenstabilität in den Bereichen
- Abfallwirtschaft
- Straßenreinigung
- Friedhofs- und Bestattungswesen
- Erhalt von Bürger-Servicestandards (Qualitätssicherung) in den Bereichen
- Straßenreinigung
- Grünpflege und -unterhaltung
- Straßenunterhaltung
- Übernahme weiterer Aufgaben zur Sicherung der Arbeitsplätze innerhalb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen“
- Erhalt der Wirtschaftlichkeit der KSR
- Qualitätssteigerung bei den Arbeitsabläufen und -bedingungen innerhalb der KSR
- Weiterführung und Verstärkung der interkommunalen Kooperation beim Einsatz von Spezialfahrzeugen und anderen Ressourcen
- Optimierung der Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbereichen (Schaffung von Einsparpotentialen)
- Aufrechterhaltung einer qualifizierten Abfallberatung
Kompetenzen
- Der Betriebsausschuss entscheidet abschließend in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die Eigentriebsverordnung übertragen sind, z. B.
- Zustimmung zu Verpflichtungsgeschäften, die nicht zur laufenden Betriebsführung zählen, wenn der Wert im Einzelnen den Betrag von 50.000 € übersteigt
- Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO
- Zustimmung zu Mehrausgaben gemäß § 14 Absatz 2 der Betriebssatzung
- Vorschlag zur Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss gemäß § 106 Absatz 2 Satz 3 GO NRW.
- Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten vor, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt Recklinghausen unterliegen, so zum Beispiel:
- Erlass des Wirtschaftsplanes einschließlich aller Anlagen
- Festlegung der Gebührensätze
- Erlass von Satzungen bzw. Satzungsänderungen
- zur Entwicklung des Tierparks