Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Betreut durch:
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51),
Gabriele Hommers, Tel: 0 23 61/50 22 58.


Allgemeines
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder (neun Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, sowie sechs Vertreter*innen, die von den anerkannten freien Trägern vorgeschlagen werden) sowie beratende Vertreter*innen u.a. der Polizei, des Vormundschaftsgerichts, der Agentur für Arbeit, der Schulen, der Kath. und der Ev. Kirche, des Jugendamtselternbeirates, des Integrationsrates, des Deutschen Kinderschutzbundes, der Jüdischen Kultusgemeinde, des Diakonischen Werkes, des Sozialdienstes der kath. Frauen, des Altstadtschmiede e.V., des Kreisgesundheitsamtes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Erziehungsberatung Vest Kreis RE, des Schulbauern- und Naturschutzhofes e.V. und der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle an.


Aufgaben
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Recklinghausen, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.

Er ist unter anderem zuständig für:

  • die Vorberatung des Budgets für den Fachbereich
  • die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe sowie die Festsetzung von Leistungen oder der Hilfe zur Erziehung, soweit diese nicht durch Landesrecht geregelt werden
  • die Jugendhilfeplanung 

Er trifft unter anderem Entscheidungen über:

  • die Trägerschaft von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 
  • die Aufstellung und Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans
  • die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
  • die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöff*innen
  • die Aufstellung und Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans/des Spielflächenbedarfsplans


Kompetenzen
Der Ausschuss Kinder, Jugend und Familie hat ein Beschlussrecht in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und verfügt über ein Antragsrecht an den Rat.

Veranstaltungskalender

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