Der Rat der Stadt Recklinghausen hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2005 nachstehende Ehrenordnung beschlossen:
Auskünfte über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse:
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei Veränderungen liegen bei der bzw. dem Meldepflichtigen.
Wenn Sie noch mehr wissen möchten, finden Sie hier Auszüge aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz, aus dem Aktien- und Landesorganisationsgesetz.
Die jeweiligen Mitgliedschaften in den Ausschüssen sowie Gremien des Rates der Stadt Recklinghausen entnehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.