Der Ausleihbetrieb zur Mitnahme von Medien ist aber mit Einschränkungen verbunden.
Tagesaktueller Schnelltest
Bürger*innen müssen einen negativen Schnelltest vorweisen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und das Ergebnis muss von einer offiziell zertifizierten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
Vollständig Geimpfte
Vollständig Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Das bedeutet: Auch die zweite Dosis muss verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind. Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten ist wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung vorzuweisen.
Geimpfte Genesene
Genesene Geimpfte brauchen als Nachweis einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurückliegen muss, aber auch älter als sechs Monate sein kann. Zusätzlich muss der Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden. Sie gelten ab dann als vollständig geimpft.
Alternativ können Lesebegeisterte den Bibliothek-to-go-Service nutzen und bei den Bibliotheksmitarbeiter*innen eine „Wunschliste“ telefonisch unter 02361/50-1920 oder per E-Mail an stadtbibliothek(at)recklinghausen.de einreichen und somit bis zu zehn Medien ausleihen. Die Übergabe der Medien geschieht kontaktlos in der Augustinessenstraße oder in der Zweigstelle Süd im Haus der Bildung, Am Neumarkt 19, nachdem ein individueller Termin vereinbart wurde. Einzige Voraussetzung für die Nutzung des „Bibliothek-to-go-Services“ ist ein gültiger Bibliotheksausweis. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung der digitalen Medienangebote beispielsweise über die Onleihe.
Bereits im Vorfeld kann unter www.bib-kreisre.de die Verfügbarkeit der Medien geprüft werden.
Die Wiedereröffnung erfolgt auf Grundlage der am Montag, 10. Mai, in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und den laut Bundes-Infektionsschutzgesetz geltenden Regelungen für Kommunen mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 150.
Weitere Fragen beantwortet das Team der Stadtbibliothek telefonisch unter 02361/50-1920 oder per E-Mail an stadtbibliothek@recklinghausen.de.