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Aktuelles Recklinghausen

Titel
Warnstreik im öffentlichen Dienst am 7. März
Bild
Das Rathaus der Stadt Recklinghausen. Foto: Stadt RE/Marcel Blank
Einleitung
Die Gewerkschaften ver.di und komba haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst für Freitag, 7. März, zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen.
Haupttext


Der Aufruf von ver.di richtet sich an Tarifbeschäftigte in Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, offenen Ganztagsschulen (OGS) und im Jugendamt der Stadtverwaltung. Die Gewerkschaft komba wiederum hat alle Beschäftigten der Stadt Recklinghausen flächendeckend zum Warnstreik aufgerufen.

Nach aktuellem Stand (Donnerstag, 6. März, 15.40 Uhr) stellt sich die Situation wie folgt dar:

Für die Kindertagesstätten ergeben sich folgende Auswirkungen:

Agnesstraße: Notbetreuung (7 bis 14.30 Uhr)
Am Bärenbach: Notbetreuung (7 bis 14 Uhr)
Am Südpark: Notbetreuung (7 bis 14 Uhr)
Bochumer Straße: Notbetreuung (7 bis 14.45 Uhr)
Charlottenburger Straße: Notbetreuung (7 bis 14 Uhr)
Dorstener Straße: Notbetreuung (8 bis 13 Uhr)
Ebbinghäuser Straße: geschlossen
Gartenstraße: Normalbetrieb
Grullbadstraße: Notbetreuung (7 bis 14 Uhr)
Hillen: Normalbetrieb
Hochlarmarkstraße: Normalbetrieb
Johannes-Werners-Straße: Normalbetrieb
Josef-Wulff-Straße: geschlossen
Julius-Buchröder-Straße: geschlossen
Lange Wanne: geschlossen
Stenkhoffstraße: Normalbetrieb
Marienstraße: Notbetreuung (7 bis 13 Uhr)

Der Offene Ganztag (OGS) wird in Recklinghausen ausschließlich durch Träger durchgeführt, für das Personal in der OGS ist die Stadtverwaltung (Fachbereich Schule/Sport) nicht verantwortlich. Daher sind an dieser Stelle vonseiten der Stadt keine Einschränkungen des Dienstbetriebs zu befürchten.

Im Fachbereich „Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ könnte die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Zudem müssen Bürger*innen dort am Freitag, 7. März, mit längeren Wartzeiten rechnen. 

Beim Jugendamt der Stadt Recklinghausen sowie in den Jugendeinrichtungen liegen keine Hinweise auf Einschränkungen vor. Auch für die weiteren Angebote der Stadt Recklinghausen entstehen durch den Warnstreik keine Folgen (Stand: 6. März, 15.40 Uhr).

Die Mitarbeiter*innen sind allerdings nicht verpflichtet, ihre Teilnahme am Streik anzukündigen, deshalb sind spontane Ausfälle nicht ausgeschlossen. Die Verwaltung ist in diesem Fall bemüht, schnellstmöglich absehbare Auswirkungen auf das Serviceangebot für Bürger*innen zu erfassen, gegebenenfalls geeignete Notdienste zu organisieren und entsprechende Informationen im Tagesverlauf auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen zu aktualisieren. Grundsätzlich werden die städtischen Abteilungen erreichbar sein, mit Einschränkungen muss aber jede*r rechnen.

Aufgrund der aktuell laufenden Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst sind weitere flächendeckende, ganztägige Warnstreiks der Beschäftigten nicht auszuschließen. Über weitere mögliche Streikmaßnahmen wird die Stadt Recklinghausen zeitnah informieren.

Datum
06.03.2025


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