So wird es unter anderem auch eine gesonderte Beschilderung zum gesetzlichen Waffenverbot geben.
Laut Paragraph 42 des Waffengesetzes gilt grundsätzlich ein Waffenverbot bei Großveranstaltungen. Was unter den Begriff „Waffe“ fällt, wird in Paragraf 1 des Waffengesetzes geregelt. Auf diese bundesgesetzliche Regelung wird am Rosenmontag mit einer gesonderten Beschilderung hingewiesen. Konkret ist auf den Schildern ein „Verbot von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen“ benannt und es werden entsprechende Piktogramme gezeigt.
Zudem sind am Rosenmontag anlasslose Kontrollen der Polizei gemäß Waffengesetz möglich.
Die genannten Paragrafen des Waffengesetzes sind im Internet unter anderem hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Anhang: Mit diesem Schild wird am Rosenmontag auf das gesetzliche Waffenverbot hingewiesen. Foto: Stadt RE