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Titel
Rosenmontagszug: Beschilderung weist auf gesetzliches Waffenverbot hin
Bild
Verbotsschild
Einleitung
Der Rosenmontagszug am kommenden Montag, 3. März, ist auch in Recklinghausen der Höhepunkt der Karnevalssession. Die Stadt hat in Abstimmung mit dem Veranstalter, der Polizei und der Feuerwehr das Sicherheitskonzept noch einmal nachgeschärft
Haupttext

 

So wird es unter anderem auch eine gesonderte Beschilderung zum gesetzlichen Waffenverbot geben.

Laut Paragraph 42 des Waffengesetzes gilt grundsätzlich ein Waffenverbot bei Großveranstaltungen. Was unter den Begriff „Waffe“ fällt, wird in Paragraf 1 des Waffengesetzes geregelt. Auf diese bundesgesetzliche Regelung wird am Rosenmontag mit einer gesonderten Beschilderung hingewiesen. Konkret ist auf den Schildern ein „Verbot von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen“ benannt und es werden entsprechende Piktogramme gezeigt.

Zudem sind am Rosenmontag anlasslose Kontrollen der Polizei gemäß Waffengesetz möglich.

Die genannten Paragrafen des Waffengesetzes sind im Internet unter anderem hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html 

Anhang: Mit diesem Schild wird am Rosenmontag auf das gesetzliche Waffenverbot hingewiesen. Foto: Stadt RE

Datum
27.02.2025


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