Der Fachbereich Soziales und Wohnen ist von Montag, 24. Februar, bis Freitag, 7. März, nur eingeschränkt erreichbar. Für unaufschiebbare Notfälle ist ein Notdienst eingerichtet. Hintergrund ist die Umstellung auf ein neues Fachverfahren, mit dem die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) ausgezahlt werden.