Für unaufschiebbare Notfälle ist ein Notdienst eingerichtet, der über die gewohnte Telefonnummer erreichbar. Hintergrund ist die Umstellung auf ein neues Fachverfahren, mit dem die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) ausgezahlt werden.