Das Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschließlich zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar ohne Genehmigung gestattet ist.
Hier können sich Bürger*innen über die Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern informieren:
• Ausschließlich Erwachsene ab 18 Jahren dürfen zum Jahreswechsel ein Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 nutzen (Klassische Silvesterfeuerwerke, die zur Verwendung im Freien vorgesehen sind und keiner Genehmigung bedürfen)
• In unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern sind Feuerwerke generell verboten
• Nur Produkte mit Prüfzeichen verwenden: In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper werden von der Bundesanstalt für Materialforschnung und –prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren Stelle geprüft und gekennzeichnet
• Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können zu Geldbußen führen
• Feuerwerkskörper dürfen nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen und es ist stets ein Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einzuhalten
• Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten
Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk
Bürger*innen, die sich am Feuerwerk beteiligen, sind verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese nicht mehr brennen oder glimmen und ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden.