Genauer gesagt ist es letztlich eine Familie, die aber gleich an drei Grundstücken nach dem Motto verfahren ist: Grün statt Grau.
Juanita und Christian Albers wohnen auf der Bladenhorster Straße 5, Vater Michael Albers mit seiner Frau Christa auf 5a und Schwester Alexandra, die allerdings nicht mehr Albers sondern Anders heißt, mit ihrem Mann Matthias auf der 5b. „Ich habe erstmals von der Aktion auf der Facebook-Seite der Stadt Recklinghausen gelesen und mich dann weitergehend informiert“, erinnert sich Christian Albers. Auch die anderen Familienmitglieder waren schnell Feuer und Flamme. „Das ist ja auch durchaus eine attraktive Förderung“, erklärt Michael Albers. Seine Tochter Alexandra stimmt ihm zu. „Ich wollte eigentlich schon längere Zeit eher einen solchen Vorgarten haben“, erklärt sie und zeigt dabei in Richtung eines Nachbargrundstücks, bei dem der Vorgarten in voller Blüte steht.
Und so wurden flugs drei Anträge gestellt, die dann auch aus Sicht der drei Familien „sehr zügig“ von der Stadt bearbeitet und bewilligt wurden. Danach erfolgte der Kontakt zu einem Garten- und Landschaftsbauer und die Arbeiten begannen. Seit einigen Wochen blüht es dementsprechend vor den Häusern 5, 5a, und 5b. „Die Förderung wird zwar gut angenommen, allein mit Blick auf das Mikroklima hätten wir aber natürlich nichts dagegen, wenn noch mehr Anträge gestellt werden würden“, rührt Felix Sprenger aus dem Referat Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Stadt Recklinghausen die Werbetrommel.
Die Idee hinter der Aktion ist folgende: Schottergärten und versiegelte Flächen sollen aus dem Stadtbild verschwinden. Damit die Entscheidung für einen möglichen Umbau für betroffene Bürger*innen leichter fällt, gibt es für die Möglichkeit, von dem städtischen Förderprogramm „Schotter gegen Schotter“ zu profitieren. Damit unterstützt die Stadt naturnahe Gärten von Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Beseitigung versiegelter Flächen, die zu etwa 80 Prozent mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind, mit bis zu 80 Prozent, maximal 2.000 Euro. Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche, für die eine Förderung beantragt wird, beträgt zehn Quadratmeter. Bei einer Neugestaltung von mehreren kleinen Teilflächen (kleiner zehn Quadratmeter, mindestens jedoch fünf Quadratmeter) auf einem Grundstück können die Teilflächen addiert werden. Vorgabe ist auch, Mutterboden als Pflanzerde einzubringen und bei einer neu gestalteten Fläche einen versiegelten Flächenanteil von maximal zehn Prozent zu haben.
Antragsberechtigt sind Recklinghäuser Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der*des Eigentümerin/Eigentümers.
Weitere Infos, passende Formulare und Ansprechpartner*innen gibt es hier online:
Foto (Stadt RE): Sie alle haben das städtische Förderprogramm „Schotter gegen Schotter“ genutzt, um ihre Vorgärten naturnaher zu gestalten: (v.l.) Christian Albers, Juanita Albers, Michael Albers, Christa Albers, Alexandra Anders und Matthias Anders. Foto: Stadt RE