Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Stadtverwaltung.
Die Übermittlung betrifft die Verbräuche, die nicht in die Kanalisation gelangt sind – zum Beispiel die Gartenbewässerung. So können diese Mengen im kommenden Jahr bei der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe.
Ein Abzug ist nur möglich, wenn ein geeichter Zähler eingebaut ist. Die Bürger*innen müssen zudem sicherstellen, ob ihr Zähler im kommenden Jahr aufgrund des Ablaufs der Eichfrist gewechselt werden muss.
Die Jahresmeldung kann ganz unkompliziert im Online-Service-Portal der Stadt eingegeben werden. Alternativ kann das Formular auch heruntergeladen und händisch ausgefüllt werden.