Zu beachten ist jedoch, dass die Tonnen nur für Laub von städtischen Flächen genutzt werden dürfen.
Um die große Menge an Laub bewältigen zu können, unterstützen bis voraussichtlich Ende November acht zusätzliche Laubkehrer*innen die Mitarbeiter*innen der KSR. Sie befreien die Straßen von Herbstlaub, um die Sicherheit auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu gewährleisten. Zum Einsatz kommen dabei verschiedene Kehrmaschinen, Laubsaugwagen, Kleinlastkraftwagen und Laubblasgeräte. Mit dieser Maßnahme soll vor allem die Situation in Gebieten entspannt werden, in denen bekanntlich große Laubmengen anfallen. Die Tonnen werden in der Regel zweimal die Woche geleert.
„Neben den mehr als 1.000 Tonnen Laub, die die KSR jährlich von öffentlichen Plätzen und Straßen entfernen, gibt es auch öffentliche Wege, für deren Reinigung die Anliegerinnen und Anlieger selbst verantwortlich sind“, erklärt KSR-Koordinator Karsten Wasmus.
Anlieger*innen sind dazu verpflichtet, Gehwege der Reinigungsklasse 0 und 1 selbst zu reinigen, unabhängig davon, ob das Laub vom städtischen Baumbestand, den Nachbar*innen oder dem eigenen Grundstück stammt. Zu dieser Reinigungsklasse gehören beispielsweise Anlieger- und Spielstraßen, auf denen die KSR nicht reinigen. Informationen über ihre jeweilige Reinigungsklasse finden Bürger*innen in ihrem Gebührenbescheid der Stadt.
Anwohner*innen von Straßen mit der Reinigungsklasse 2 und 3 können auch transparente Laubsäcke an den Gehwegrand stellen. Die Abholung der Säcke ist einzeln und schriftlich bei den KSR unter der E-Mail KSRKoordination(at)recklinghausen.de zu beauftragen.
Falls sehr viel Laub auf öffentlichen Gehwegen und Straßen anfällt, bitten die KSR die Bürger*innen, dieses selbst von den Wegen zu entfernen. Das Laub kann in privaten Laubbehältern oder transparenten Plastiksäcken gesammelt werden und kostenfrei an der Wertstoffsammelstelle, Beckbruchweg 33, abgegeben werden.
Das Entsorgen privater Abfälle, wie Laub aus dem Garten, in den städtischen Laubcontainern und in den Grünabfallbehältern an Schulen und Friedhöfen ist nicht erlaubt. Auch das Fegen von Laub in die Straßenrinne ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Tipps zur Nutzung von Gartenlaub
Die herabgefallenen Blätter können als Kompost auf dem eigenen Grundstück verwendet werden und eignen sich hervorragend als Winterschutz für Staudenbeete oder aber auch als Igelunterschlupf. Laub ist äußerst wertvoll für den Garten und sollte im Naturkreislauf verbleiben. Daher sollten die herabgefallenen Blätter unter Bäumen und Sträuchern unbedingt liegen bleiben. Denn diese zersetzen sich im Laufe der neuen Gartensaison und reichern den Boden mit Humus an. Zudem können frostempfindliche Pflanzen wie Rosen mit dem Laub abgedeckt werden und so vor der Kälte geschützt werden.
Kontakt:
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR)
Beckbruchweg 33, 45659 Recklinghausen
Telefon: 02361/50-2870
Die Standplätze der Laubtonnen sind hier online einsehbar.
Hinweis: Die Laubtonnen können entsprechend der anfallenden Laubmenge den Standort wechseln. Informationen dazu gibt es in der ständig aktualisierten Laubtonnenliste.