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Aktuelles Recklinghausen

Titel
Rechtzeitiger Umtausch des alten Führerscheins
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Einleitung
Der Umtausch alter Führerscheine ist für viele Jahrgänge bereits im vollen Gange. Das Bürgerbüro der Stadt Recklinghausen weist nochmals darauf hin, rechtzeitig einen neuen Führerschein zu beantragen und gibt einen Überblick über die gestaffelten Fristen.
Haupttext


Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um graue und rosafarbige Papierführerscheine), müssen bis zu den folgenden Zeitpunkten umgetauscht worden sein:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnis-Inhaber*innen Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um Kartenführerscheine), müssen bis zu den folgenden Zeitpunkten umgetauscht worden sein:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

 

Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird der alte Führerschein ungültig.

Erfahrungsgemäß kommen viele Bürger*innen erst zum Jahresende bzw. kurz vor Ablauf der Frist ins Bürgerbüro. Die Wartezeiten sowohl in der städtischen Dienststelle vor Ort als auch bis zum Erhalt des neuen Führerscheins sind infolgedessen entsprechend lang. Laut Mitteilung des Straßenverkehrsamtes in Marl beträgt die Bearbeitungszeit aktuell drei bis vier Monate. Aus diesem Grund werden Recklinghäuser Bürger*innen gebeten, über das Jahr verteilt im Bürgerbüro vorzusprechen.

Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros gibt es hier.

Datum
29.01.2024


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