• Maximal fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich Personen des eigenen Hausstandes,
• Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
dürfen zusammen unter freiem Himmel Sport ausüben. Zwischen diesen Personen oder Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen weiter.