Grund dafür ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die ab Mittwoch in Kraft tritt.
Von der Schließung betroffen ist ebenfalls die Zweigstelle Süd im Haus der Bildung. Nutzer*innen können unbesorgt sein, denn die Leihfrist der ausgeliehenen Medien wird automatisch verlängert. Es entstehen keine Mahngebühren. Darüber hinaus steht das Rückgabeterminal im Vorraum der Stadtbibliothek weiterhin jederzeit zur Verfügung.
Von der Corona-bedingten Schließung durch die neue Landesverordnung betroffen ist auch das Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv. Lesesaaldienst im Archiv und Publikumsverkehr im Museumbereich (RETRO STATION) finden ebenfalls bis voraussichtlich Sonntag, 10. Januar, nicht statt.
Weitere Informationen über das Virus sind unter www.recklinghausen.de/coronavirus und unter www.corona-re.de erhältlich.