Die Modalitäten zur Beantragung und die entsprechenden FAQ des Bundes finden Sie hier.
Zudem hat auch das Land Nordrhein-Westfalen seine „Überbrückungshilfe Plus“ bis Ende Dezember verlängert, mittels derer monatliche Zuschüsse in Höhe von 1.000 Euro zu den Lebenshaltungskosten beantragt werden können. Die FAQ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2#FAQs zur „NRW Überbrückungshilfe Plus“.
Hinzu kommt das neue Bundesprogramm „Novemberhilfen – Außerordentliche Wirtschaftshilfen“, mit dem die vom zweiten Lockdown verursachten Ausfälle abgemildert werden sollen (75 % im Vergleich zu den jeweiligen Einnahmen im November 2019; sonstige Überbrückungshilfen werden angerechnet). Der Bund hat hierzu folgende Pressemitteilung veröffentlicht: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html
Konkretere Informationen sind auf der Seite der Bundesregierung einsehbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html
Zu den Hilfen der Stadt Recklinghausen geht es hier.