Das hat zur Folge, dass etliche kulturelle Einrichtungen, Restaurants und Betriebe schließen müssen und Veranstaltungen abgesagt werden.
Die Beschränkungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis Monatsende. Ziel ist, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in eine nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche zu senken. "Die Corona-Krise betrifft mittlerweile alle Bereiche unseres Lebens. Wie die Recklinghäuser Bürgerinnen und Bürger wünschte auch ich, dass die Pandemie vorbei wäre. Aber das ist sie nicht", sagt Bürgermeister Christoph Tesche. "Deshalb bitte ich Sie, halten Sie sich an die neuen Maßnahmen zum Infektionsschutz, die ab dem 2. November für einen Monat gelten. Zeigen Sie sich so solidarisch wie bisher, denn nur gemeinsam können wir das Virus bekämpfen. Das Ziel von uns allen ist es, die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen und gerade die Schwächeren zu schützen!"
Den Weihnachtsmarkt in der Altstadt hatten Stadt und die Arena Recklinghausen GmbH bereits abgesagt, genauso wie die Aktionstage in der Altstadt.
Kultur
Die Museen, bedeutet die Kunsthalle und das Ikonen-Museum sowie die museale Abteilung des Institutes für Stadtgeschichte bleiben geschlossen. Das Stadtarchiv bleibt auf der Basis der derzeitigen Hygienevorschriften geöffnet. Auch die Sternwarte im Stadtgarten schließt. Bis einschließlich 30. November sind zudem alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt. Zu beachten ist, dass auch sämtliche Veranstaltungen, die noch auf der städtischen Homepage zu finden sind, nicht stattfinden.
Freizeit
Der Tierpark im Stadtgarten stellt ab Montag seinen Betrieb ein. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sollen neben den Gästen auch die Pfleger*innen geschützt werden. Nur so kann die Tierpflege weiterhin aufrechterhalten werden. Auch das Cineworld Recklinghausen ist betroffen und bleibt deshalb geschlossen.
Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek bleibt an beiden Standorten geöffnet, allerdings mit reduziertem Angebot.
Volkshochschule (VHS)
Der Kursbetrieb der VHS Recklinghausen wird unterbrochen – ausgenommen davon sind die Integrations- und Berufssprachkurse, die Abschlusslehrgänge und berufsbezogenen Weiterbildungskurse (Bildungsurlaube). In den Kursen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Vorträge und sonstige Veranstaltungen entfallen – sofern sie nicht online stattfindne.
Sport
Das Hallenbad an der Herner Straße und das Südbad bleiben ab Montag für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Im Zuge dessen werden auch alle Sportanlagen und –stätten geschlossen, weil der Amateursportbetrieb eingestellt wird und Vereine nicht mehr trainieren dürfen. Das betrifft auch den Bike&Skatepark auf dem ehemaligen Zechengelände Recklinghausen. Außerdem muss das Flutlichtjogging im Stadion Hohenhorst ausfallen. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, soweit dieser außerhalb der Sportanlagen und -stätten getrieben wird.
Den Bewegungsunterricht von Grund- und weiterführenden Schulen in den Sporthallen sieht die Stadt Recklinghausen als möglich an, solange eine Flächenquote – nach Empfehlung des Landessportbundes – von zehn Quadratmetern pro Person bei kontaktfreiem Sport eingehalten wird. Hierbei ist stets auf eine gute Lüftung zu achten. Die Umkleideräumlichkeiten – einschließlich der Duschen – bleiben aufgrund der räumlichen Enge und des sehr begrenzten Luftvolumens geschlossen. Für den Schwimmunterricht der Schulen steht während des Lockdowns das Hallenbad an der Herner Straße zur Verfügung. Die letztendliche Entscheidung zur Durchführung verbleibt bei einer Abwägung der Risiken und örtlichen Gegebenheiten bei der Schulleitung.
Wohnmobilstellplätze
Die Wohnmobilstellplätze am Erlbruch werden ebenfalls gesperrt, damit wird die entsprechende Verordnung des Landes NRW, die das Verbot touristischer Übernachtungen regelt, umgesetzt.
Mit den Maßnahmen folgt die Stadt den Anordnungen des Landes NRW.
Kontakte
Untersagt sind natürlich auch in Recklinghausen Ansammlungen von mehr als zwei Haushalten mit maximal zehn Personen im öffentlichen Raum. Hier gilt auch wieder grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten und Imbissstuben dürfen ab Montag nicht mehr öffnen. Das Betreten der Räumlichkeiten für Gäste und Kund*innen ist ausdrücklich untersagt. Am Netz bleiben dürfen aber Lieferdienste und sogenannte „Drive-In“-Stellen. Dann ist aber stets auf die Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 Meter zwischen Personen zu achten. Pro zehn Quadratmeter Fläche darf nicht mehr als ein Kunde ein Lokal betreten.
Handel
Tattoo-, Piercing-, Nagel- und Kosmetik-Studios und solche Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Meter zur Kundschaft nicht gewahrt werden kann, sind zu schließen. Ausgenommen hiervon sind Friseur- und Fußpflegeleistungen.