Das zieht auch Änderungen im Bereich Kultur nach sich.
Aufgrund der für den Kreis gültigen Allgemeinverfügung gilt ab sofort bei Konzerten, Theateraufführungen und sonstigen Kulturveranstaltungen für alle Zuschauer*innen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, aber auch während der laufenden Vorstellung am Sitzplatz.