Ausgenommen sind Feierlichkeiten, bei denen weniger als 50 Personen zusammenkommen oder die in einer privaten Wohnung stattfinden.
Anzugeben sind die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlichen Personen mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie Datum, Ort und Art der Veranstaltung und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
Das Ordnungsamt führt kein Genehmigungsverfahren durch, sondern nimmt lediglich die Anzeige der Veranstaltung entgegen. So können die Mitarbeiter*innen nachvollziehen, welche Feiern stattfinden und gegebenenfalls die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen kontrollieren.
Bei der Veranstaltung selbst muss eine Gästeliste geführt werden. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt unverändert 150 Personen.