Darauf haben sich das Land NRW und die Kommunen geeinigt.
„Ich begrüße diese Entscheidung zum Wohle der Familien ausdrücklich“, sagt Bürgermeister Christoph Tesche. „Die anfallenden Kosten teilen sich die Städte und das Land je zur Hälfte. Es ist gut, dass darüber Einigkeit erzielt wurde.“
Wichtig ist, dass Daueraufträge zur Zahlung der Gebühren ausgesetzt werden müssen. Wer ein Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts unternehmen, dieses wird automatisch ausgesetzt.