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Erste namentliche Erwähnung Recklinghausens: Urkunde von 1017 vorgestellt
Bild
Urkunde.jpg: Bürgermeister Christoph Tesche (r.) und Stadtarchivar Dr. Matthias Kordes präsentieren die Abschrift der Urkunde von 1017.
Einleitung
Vor 1000 Jahren ist der Name Recklinghausen zum ersten Mal urkundlich erwähnt worden. Eine Kopie der Abschrift dieser Urkunde – die Urkunde selbst ist leider nicht mehr erhalten –
Haupttext


hat es nun ins Stadtarchiv an der Hohenzollernstraße geschafft, wo sie Bürgermeister Christoph Tesche und Stadtarchivar Dr. Matthias Kordes am Dienstag, 24. Januar, vorstellten.

Zur Urkunde: In einem kaiserlichen Rechtsakt, welcher der Domkirche zu Paderborn zugutekommen sollte, wurde vor 1000 Jahren zum ersten Mal eine Siedlung namens Recklinghausen erwähnt. Auslöser für diese erste Nennung Recklinghausens war ein komplizierter kirchengeschichtlicher Vorgang, in dem es um die persönliche „Jenseitsvorsorge“ des deutschen Kaiserpaares geht. Die nur noch abschriftlich erhaltene, im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen (Münster), aufbewahrte Urkunde Kaiser Heinrichs II. von 1017 hat folgenden Inhalt:

Kaiser Heinrich II. schenkt auf Bitten seiner Gattin Kunigunde der bischöflichen Kirche zu Paderborn diverse, nicht namentlich benannte Höfe mit allem Zubehör (einschließlich 50 Höriger), gelegen in den Grafschaften des Herimannus bzw. des Otto bei neun benannten Orten nördlich und südlich der Lippe, darunter Dülmen, Sythen, Haltern, Berghaltern, Lembeck, Erle, Elpe und „Ricoldinchuson“ (Recklinghausen), unter zwar der Auflage, Mittel für Kleidung und Nahrung eines Domherren bereitzustellen und den Kaiser und seine Gemahlin in die dortige Gebetsgemeinschaft aufzunehmen.

Folgende historischen Hintergründe, Zusammenhänge und Erkenntnisse ergeben sich daraus: Weil bereits seit Karl dem Großen in Paderborn auch eine Kaiserpfalz existierte, zeigten die deutschen Könige und Kaiser persönliche Verbundenheit mit diesem strategisch wichtigen Bischofssitz am Hellweg. Das äußerte sich in Stiftungen und Schenkungen zu frommen Zwecken. Die Schenkung besagter Höfe geschieht unter der Auflage, den Kaiser nebst seiner Gemahlin in die immerwährende Gebetsgemeinschaft am Dom zu Paderborn aufzunehmen, wo man – im Konsens mit dem Bischof Meinwerk, seinen Nachfolgern und den übrigen Mitkanonikern – für das Seelenheil des Kaiserpaares sorgt. Erträge und Abgaben besagter Höfe sollen für die materielle Ausstattung und den Lebensunterhalt eines mit solchen Aufgaben betrauten Domherren ausreichen.

Fragliche Höfe werden weder beim Namen genannt noch genau verortet. Die unmittelbare geografische Nachbarschaft dieser Höfe zu bestimmten Siedlungen ermöglicht, weil es keine kartographischen Unterlagen gab, eine behelfsmäßige, indirekte Identifizierung und Lokalisierung. Es geht also um ein unbekanntes Gehöft in Ricoldinchuson, was bedeutet, im Umkreis von Recklinghausen, nicht um Recklinghausen selbst. Diese eher beiläufige Erwähnung Recklinghausens hat folglich nichts mit dem religiösen Rechtsakt von 1017 zu tun.

Der Kaiser war nicht Eigentümer Recklinghausens, wohl aber ebenjener Höfe diesseits und jenseits der Lippe. Die grundherrschaftlichen und kirchlichen Rechte über Siedlung und Pfarrei Recklinghausen lagen indes seit 794 bei den Erzbischöfen von Köln. Deren Vorrechte wurden von der Übertragung von 1017 nicht berührt. Aus diesem Grunde war es der Kölner Erzbischof Heinrich II. von Müllenark, der 1236 befugt war, einer dörflichen Siedlung namens Recklinghausens Stadtrechte zu verleihen.

 

 

Datum
25.01.2017


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