Die Kommunale Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist sicherzustellen, dass alle notwendigen Angebote der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Jugendhilfeplanung ist eine Querschnittsaufgabe über alle Jugendhilfebereiche.
Im Rahmen der jeweiligen Fachplanungen sind die Betroffenen und die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig und umfassend zu beteiligen.