Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte soll primär den Schutz vor Missbrauch im Umgang mit personenbezogenen Daten sicher stellen. Dabei hat er im Spannungsfeld zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und den Bedürfnissen der öffentlichen Informationsverwaltung die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu überwachen.