Die Finanzbuchhaltung ist zuständig für die Buchführung und die Zahlungsabwicklung der Stadt Recklinghausen. Sie ist zudem Vollstreckungsbehörde im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zuständige Stelle für die Bearbeitung sämtlicher Insolvenzverfahren, soweit diese mit städtischen Forderungen in Verbindung stehen. Die Finanzbuchhaltung ist gegliedert in die Sachgebiete Zahlungsverkehr, Vollstreckung und Geschäftsbuchhaltung.