Festsetzen, Erheben und Verfolgen von Ansprüchen aus Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs- und Hundesteuerschuldverhältnissen und Durchführung einer rechtmäßigen, gleichmäßigen und zeitnahen Besteuerung. Zentrales Erfassen von abgaberelevanten Grundbesitz- und Finanzverwaltungsdaten.
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