Verwaltungsbereich Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Kommunale Gleichstellungsstellen haben in verschiedenen Bereichen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen beigetragen. Gleichstellungsbeauftagte arbeiten für Einwohnerinnen und Beschäftigte in der Verwaltung. Dort erarbeiten sie Frauenförderpläne, wirken bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren mit, bringen frauenspezifische Belange bei Planungsvorhaben ein und legen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf fest.

Frauen sind dem Gesetz nach gleichberechtigt, in Wirklichkeit jedoch immer noch nicht gleichgestellt. Nach wie vor werden Frauen schlechter bezahlt als Männer, seltener befördert und sind deshalb in leitenden Stellen kaum beschäftigt. Frauen tragen immer noch vorwiegend die Verantwortung für Kindererziehung und Hausarbeit, womit sich ihnen das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt. Mädchen und Frauen erfahren noch immer seelische und körperliche Gewalt und sind häufig Opfer von sexuellem Missbrauch.

Die kommunale Gleichstellungsstelle soll dazu beitragen, Benachteiligungen von Frauen abzubauen, sie ist eine Anlaufstelle für Anregungen und Frauen aus der Bevölkerung. Sie hält Kontakt zu Frauenorganisationen und Frauengruppen und gibt auf Anfrage Informationen und Adressen an hilfesuchende und interessierte Frauen weiter.

Adresse
Stadthaus A
Raum 2.49
Rathausplatz 4
45657 Recklinghausen
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Telefon
02361/50-1193
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Die Stadtverwaltung Recklinghausen ist in vier Dezernate unterteilt. In jedem Dezernat sind unterschiedliche Fachbereiche angesiedelt, denen bestimmte fachliche Aufgaben zugeordnet sind. Jeder Fachbereich unterteilt sich dann noch einmal in verschiedene Abteilungen und Sachgebiete, die Sie in der nebenstehenden Verwaltungsübersicht finden.

Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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