Dienstleistungen/Zuständigkeiten Ferien- und Erholungsmaßnahmen

Die Stadt Recklinghausen gewährt Erwachsenen, Erwachsenen mit Kindern sowie Kindern und Jugendlichen Zuschüsse für Ferien- und Erholungsmaßnahmen, die in der Trägerschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, von Kirchengemeinden oder kirchlich nahestehenden Organisationen oder anerkannten Trägern der Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchgeführt werden.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger*innen von Leistungen nach dem Dritten Kapitel oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII ,Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei sonstigen Antragsteller*innen erfolgt eine individuelle Einkommensberechnung nach § 82 SGB XII, eine Einkommensüberschreitung ist in voller Höhe einzusetzen.

Der Zuschuss wird maximal alle zwei Jahre je Person gewährt.

Die von der Arbeiterwohlfahrt durchgeführte Stadtranderholung wird jährlich bezuschusst.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt