Wohnungsversorgung in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohnungsversorgung

Im Aufgabenbereich Wohnungsversorgung können Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dieser berechtigt Sie zu dem Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wir helfen Ihnen auch gerne im Rahmen der hier frei gemeldeten Wohnungen bei der Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung.

Sowohl Vermieter*innen als auch Mieter*innen können sich bei Problemen, die die Ermittlung oder Höhe der Kostenmiete der geförderten Wohnungen betreffen, an uns wenden.

Darüber hinaus überprüfen wir den Endtermin „öffentlich gefördert“ bei Eigenheimen bzw.  Mietwohnungen, nachdem die gewährten Wohnungsbaufördermittel zurückgezahlt worden sind und erteilen in diesem Zusammenhang Löschungsbewilligungen für Grundbucheintragungen. Außerdem können Sie bei uns einen Zinssenkungsantrag stellen, wenn Sie für Ihre Wohnung oder ihr Haus öffentliche Mittel erhalten haben.

Ansprechpartner/innen
  • Herr Volker Schulz (Sachgebietsleiter)
    Telefon 02361/50-2570
    Stadthaus A, Raum 2.20
  • Frau Anja Wessel (Wohnungsversorgung)
    Telefon 02361/50-2582
    Stadthaus A, Raum 2.10
  • Herr Volker Penning (Bestands- und Besetzungskontrolle)
    Telefon 02361/50-2583
    Stadthaus A, Raum 2.19
  • Frau Angela Will
    Telefon 02361/50-2585
    Stadthaus A, Raum 2.10.1
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt