Im Aufgabenbereich Wohnungsversorgung können Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dieser berechtigt Sie zu dem Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wir helfen Ihnen auch gerne im Rahmen der hier frei gemeldeten Wohnungen bei der Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung.
Sowohl Vermieter*innen als auch Mieter*innen können sich bei Problemen, die die Ermittlung oder Höhe der Kostenmiete der geförderten Wohnungen betreffen, an uns wenden.
Darüber hinaus überprüfen wir den Endtermin „öffentlich gefördert“ bei Eigenheimen bzw. Mietwohnungen, nachdem die gewährten Wohnungsbaufördermittel zurückgezahlt worden sind und erteilen in diesem Zusammenhang Löschungsbewilligungen für Grundbucheintragungen. Außerdem können Sie bei uns einen Zinssenkungsantrag stellen, wenn Sie für Ihre Wohnung oder ihr Haus öffentliche Mittel erhalten haben.