SGB XII (Sozialhilfe) in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten SGB XII (Sozialhilfe)

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit dem 01. Januar 2005 einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Sie erhalten Arbeitslosengeld II, ihre mit ihnen zusammenlebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen Sozialgeld. 

Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit ...
... von mindestens
3 Std. täglich
... mit vorübergehend
weniger als 3 Std. täglich
... mit dauerhaft weniger als
3 Std. täglich oder bei Altersrente
Grundsicherung für
Arbeitssuchende
Sozialhilfe
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
SGB II SGB XII

Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche (auch Kapitel genannt) gegliedert, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel – §§ 27 bis 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel – §§ 41 bis 46a SGB XII)
  • Hilfen zur Gesundheit (Fünftes Kapitel – §§ 47 bis 52 SGB XII)
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sechstes Kapitel – §§ 53 bis 60 SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel - §§ 61 bis 66 SGB XII)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel – §§ 67 bis 69 SGB XII)
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (Neuntes Kapitel – §§ 70 bis 74 SGB XII).

Der Kreis Recklinghausen als örtlicher Sozialhilfeträger hat sich allerdings einige Entscheidungsbereiche (zum Beispiel Eingliederungshilfe, Hilfen in Einrichtungen) vorbehalten bzw. es sind sogar andere Leistungsträger (etwa der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Sozialhilfeträger) mit der Erbringung der Leistungen betraut.

Mehr dazu unter

Ansprechpartner/innen
  • Frau Dagmar Frey (Sachgebietsleiterin)
    Telefon 02361/50-2129
    Stadthaus A, Raum 0.22
  • Frau Nadine Schulz (Sachgebietsleiterin)
    Telefon 02361/50-2126
    Stadthaus A, Raum 0.34
  • Herr Anton Miller
    Telefon 02361/50-2045
    Stadthaus A, Raum 0.31
  • Frau Christiane Sahlmen (A - Als)
    Telefon 02361/50-2079
    Stadthaus A, Raum 0.26
  • Frau Christa Picksmeier (Alt - Bo)
    Telefon 02361/50-2140
    Stadthaus A, Raum 0.23
  • Herr Steffen Schwertheim (Erg - Gri)
    Telefon 02361/50-2155
    Stadthaus A, Raum 0.25
  • Frau Kerstin Pachernegg (Gro - Hud, Wen - Wis)
    Telefon 02361/50-2063
    Stadthaus A, Raum 0.18
  • Frau Ulrike Börgel (Hue - Kh, Wit - Wol)
    Telefon 02361/50-2103
    Stadthaus A, Raum 0.17
  • Frau Tanja Schmidt (Ks - Mar, Yu - Z)
    Telefon 02361/50-2053
    Stadthaus A, Raum 0.16
  • Frau Christine Lülf (Mas - Oer + Rau - Rei)
    Telefon 02361/50-2141
    Stadthaus A, Raum 0.27
  • Frau Angela Will (Oez - Rat + Rej - Ric)
    Telefon 02361/50-2064
    Stadthaus A, Raum 0.30
  • Herr David Pantförder (Rol - Schn)
    Telefon 02361/50-2101
    Stadthaus A, Raum 0.29
  • Herr Christian Brillo-Stoepke (Scho - Str + Rie - Rip)
    Telefon 02361/50-2082
    Stadthaus A, Raum 0.32
  • Herr Marc-André Ludwig (Stu - Wel, Roc - Rok)
    Telefon 02361/50-2143
    Stadthaus A, Raum 0.28
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  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

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  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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