Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit dem 01. Januar 2005 einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Sie erhalten Arbeitslosengeld II, ihre mit ihnen zusammenlebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen Sozialgeld.
Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit ... | ||
... von mindestens 3 Std. täglich |
... mit vorübergehend weniger als 3 Std. täglich |
... mit dauerhaft weniger als 3 Std. täglich oder bei Altersrente |
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Grundsicherung für Arbeitssuchende |
Sozialhilfe | |
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Arbeitslosengeld II Sozialgeld |
Hilfe zum Lebensunterhalt |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
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SGB II | SGB XII |
Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche (auch Kapitel genannt) gegliedert, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:
Der Kreis Recklinghausen als örtlicher Sozialhilfeträger hat sich allerdings einige Entscheidungsbereiche (zum Beispiel Eingliederungshilfe, Hilfen in Einrichtungen) vorbehalten bzw. es sind sogar andere Leistungsträger (etwa der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Sozialhilfeträger) mit der Erbringung der Leistungen betraut.
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