Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggfls. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte durch Auswertung der Kaufpreissammlung jährlich ermittelt.
In der Regel sind in den Bodenrichtwerten die Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB, die Kostenerstattungsbeträge nach § 135 a BauGB und die Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) enthalten.
Die Bodenrichtwerte werden im amtlichen Informationssystem zum Immobilienmarkt des Landes Nordrhein-Westfalen BORISplusNRW veröffentlicht. Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de können die Bodenrichtwerte kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden. Darüber hinaus hat jedermann das Recht, Auskünfte über Bodenrichtwerte in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Dienststunden zu erhalten.