Dienstleistungen/Zuständigkeiten Kaufpreissammlung - Auskunft

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilen auf schriftlichen Antrag sowohl nicht anonymisierte als auch anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.

Nicht anonymisierte Auskünfte sind Vollauskünfte und grundstücksbezogene Auskünfte. Nicht anonymisierte Auskünfte erfordern neben der Antragstellung die Angabe des Verwendungszweckes, die Darlegung eines berechtigten Interesses und die schriftliche Zusicherung des Antragstellers, dass die Daten nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden, nur in anonymisierter Form weitergegeben werden und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Datennutzung eingehalten werden.

Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Auskunft für konkrete Wertermittlungsfälle nach § 194 des Baugesetzbuches oder nach dem Bewertungsgesetz verwendet werden soll. Ein berechtigtes Interesse wird regelmäßig angenommen, wenn der Antrag von öffentlichen Stellen nach § 5 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen gestellt wird. Es wird des Weiteren regelmäßig angenommen bei Antragstellung von Seiten öffentlich bestellter und vereidigter, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter oder gerichtlich bestellter Sachverständiger für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens.

Anonymisierte Auskünfte enthalten Daten der Kaufpreissammlung, die nach § 4 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen verändert sind, so dass Einzelangaben über persönliche oder sächliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Anonymisierte Auskünfte erfordern neben der Antragstellung die Angabe des Verwendungszwecks und die schriftliche Zusicherung des Antragstellers, dass die Daten nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden.

Die nicht anonymisierten als auch anonymisierten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können mit den untenstehenden Formularen beantragt werden. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren ist dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen (siehe Punkt "Formulare").

Die unter der Internetseite www.boris.nrw.de abrufbare „Allgemeine Preisauskunft“ stellt dementgegen eine kostenlose Alternative zur der Auskunft aus der Kaufpreissammlung dar. Mit der Allgemeinen Preisauskunft kann anhand einiger Kriterien das ungefähre Preisniveau für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen ermittelt werden. Bei Bedarf kann ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden, der das Ergebnis der Allgemeinen Preisauskunft einschließlich der Auswahlkriterien, eine Kaufpreisliste und einen Kartenauszug, in dem die Kauffälle dargestellt werden, enthält.

 

Wichtiger Hinweis

Die nicht anonymisierten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, die anonymisierten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sowie die Allgemeine Preisauskunft ersetzen keine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch. Zudem können sie nicht unkritisch auf andere Objekte übertragen werden, da weitere Einflussfaktoren bei der Wertfindung eine Rolle spielen können.

 

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