In förmlichen Umlegungs- und Sanierungsverfahren sowie bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch wird für jedes in das Verfahren einbezogene Grundstück ein entsprechender Vermerk in das Grundbuch eingetragen (Umlegungsvermerk, Sanierungsvermerk oder Entwicklungsvermerk).
Die Eintragung des Vermerks entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung und hat informellen Charakter.
Bei Rechtsgeschäften in Verbindung mit Grundstücken ist es mitunter erforderlich zu wissen, ob betroffene Grundstücke in einem Umlegungs- oder Sanierungsgebiet bzw. Entwicklungsbereich liegen oder nicht.
Auf Antrag stellt die Stadt Recklinghausen das o.g. Zeugnis aus.
Kosten
nach Tarifnummer 2.8.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen in der jeweils gültigen Fassung
Zeugnis über die Grundstückslage außerhalb von Umlegungs-, Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten
Gebühr: 18 Euro