Auskünfte und Auszüge aus der städtischen Höhenverwaltung
Die Stadt Recklinghausen verfügt über ein eigenes städtisches Höhennetz mit 332 Höhenfestpunkten. Es wird in Verbindung mit der Durchführung der Leitnivellements Ruhrgebiet unter Leitung des Landesvermessungsamtes NRW regelmäßig durch die Abteilung Vermessung beobachtet und neu berechnet.
Alle zwei Jahre (gerade Jahreszahl) werden im Anschluss an das Ruhrleitnivellement die Bereiche beobachtet, wo Bergsenkungen bzw. Restsenkungen zu erwarten sind.
Alle sechs bis acht Jahre (gerade Jahreszahl) wird im Anschluss an das Ruhrleitnivellement das gesamte Höhennetz im Stadtgebiet neu beobachtet.
Im Jahre 2017 erfolgte für das städtische Höhennetz die Umstellung auf das neue Höhensystem des Landes DHHN 2016 mit NHN-Höhen.
Aus der Höhenverwaltung können folgende Informationen abgegeben werden: Höhenpunkt mit Höhenangabe, Koordinaten, NivP-Beschreibung und Auszug aus der Höhenpunktübersicht (Karte).
Kosten
nach Tarifnummer 2.8.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen in der jeweils gültigen Fassung
Auszüge aus der Höhenpunktverwaltung je Höhenwert und je NivP-Beschreibung
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.