Dienstleistungen/Zuständigkeiten Modernisierungsmaßnahmen

Zeugnis über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
Die Durchführung von Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch umfasst die Ordnungsmaßnahmen und die Baumaßnahmen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind.

Zu den Baumaßnahmen, die hauptsächlich den Eigentümern überlassen bleiben, gehören u.a. die Modernisierung und Instandsetzung.

In Ergänzung zu einer Förderung der Sanierungsverfahren mit Fördermitteln des Landes kann es für Eigentümer die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung geben.

Das Zeugnis über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird in der Regel zur Vorlage beim Finanzamt benötigt.

Kosten
nach Tarifnummer 2.8.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Recklinghausen in der jeweils gültigen Fassung

Zeugnis über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
Gebühr: 30 Euro

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Dienstleistungen
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Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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