Kartenwerke genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Andere Produkte wie Luftbilder erhalten durch die vorhandenen Eigentumsrechte ihren Schutz durch den Eigentümer. Für Erwerber dieser Produkte des Vermessungswesens bedeutet dies, dass sie Karten, Kartenausschnitte oder digitale Datenbestände nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde vervielfältigen, veröffentlichen oder umarbeiten dürfen. Die Genehmigung erhält man in der Regel durch Abschluss eines Nutzungsvertrages, in dem auf Antrag eine bestimmte Nutzung eingeräumt wird.
Hierbei handelt es sich überwiegend um das einfache Nutzungsrecht an Kartenwerken.
Zur Einräumung eines Nutzungsrechtes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem der Verwendungszweck, die Auflagenhöhe u.a. anzugeben sind.
Die Einräumung eines Nutzungsrechtes durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages ist gebührenpflichtig.
auftragsabhängig