Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Verzeichnis, das für das Landesgebiet flächendeckend alle Liegenschaften (Flurstück und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben hat.
Das Liegenschaftskataster umfasst die Bestandteile Kartenwerk (Liegenschaftskarte), Buchwerk (Liegenschaftsbuch) und das Zahlenwerk.
Die Darstellung und Beschreibung im Liegenschaftskataster umfasst die Liegenschaftsangaben, die Eigentümerangaben, die Angaben zur Nutzung und die Angaben zur charakteristischen Topographie.
Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist daher zu wahren.
Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters sind die Katasterbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Die Stadt Recklinghausen, Abteilung Vermessung, erteilt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Katasteramt des Kreises Recklinghausen Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster als Service für die Bürger.
Bei der Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümerangaben) ist zu beachten, dass beim Antrag das berechtigte Interesse dargelegt wird.
Kosten
nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (Vermessungswertgebührenordnung - VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung
Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster