Hilfe zum Lebensunterhalt in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Form der Sozialhilfe. Anspruch darauf hat jeder Mensch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann, sofern er keine ausreichenden Ansprüche auf andere Sozialleistungen wie zum Beispiel nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II – ALG II) hat.

Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

Mehr dazu finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländer*innen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • letzte Heizkostenabrechnung
  • Einkommensunterlagen
  • zum Beispiel Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden
  • z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief, Policen von Lebensversicherungen inklusive Rückkaufswert
  • Policen und Beitragsrechnungen von privaten Versicherungen
  • Jobcenter-Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Ansprechpartner/innen
  • Frau Dagmar Frey (Sachgebietsleiterin)
    Telefon 02361/50-2129
    Stadthaus A, Raum 0.22
  • Frau Nadine Schulz (Sachgebietsleiterin)
    Telefon 02361/50-2126
    Stadthaus A, Raum 0.34
  • Frau Christiane Sahlmen (A -Am)
    Telefon 02361/50-2079
    Stadthaus A, Raum 0.26
  • Frau Christa Picksmeier (An - Bra)
    Telefon 02361/50-2140
    Stadthaus A, Raum 0.23
  • Frau Daniela Rose (Brb - Das)
    Telefon 02361/50-2066
    Stadthaus A, Raum 0.24
  • Herr Steffen Schwertheim (Dat - Gee)
    Telefon 02361/50-2155
    Stadthaus A, Raum 0.25
  • Frau Kerstin Pachernegg (Gef - Herm)
    Telefon 02361/50-2063
    Stadthaus A, Raum 0.18
  • Frau Ulrike Börgel (Hern - Kap)
    Telefon 02361/50-2103
    Stadthaus A, Raum 0.17
  •   N. N. (Kaq - Kn)
    Telefon 02361/50-2068
    Stadthaus A, Raum 0.15
  • Frau Irina Melzer (Kaq-Kn)
    Telefon 02361/50-2068
    Stadthaus A, Raum 0.16
  • Frau Tanja Schmidt (Ko - Lue)
    Telefon 02361/50-2053
    Stadthaus A, Raum 0.16
  • Frau Viktoria Iltsidis
    Telefon 02361/50-2064
    Stadthaus A, Raum 0.30
  • Herr David Pantförder (Pm - Sca)
    Telefon 02361/50-2101
    Stadthaus A, Raum 0.29
  • Herr Christian Brillo-Stoepke (Sce - Sief)
    Telefon 02361/50-2082
    Stadthaus A, Raum 0.32
  • Herr Marc-André Ludwig (Sieg - Us)
    Telefon 02361/50-2143
    Stadthaus A, Raum 0.28
  • Herr Anton Miller (Ut - Z)
    Telefon 02361/50-2045
    Stadthaus A, Raum 0.31
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Dienstleistungen
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Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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