Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Form der Sozialhilfe. Anspruch darauf hat jeder Mensch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann, sofern er keine ausreichenden Ansprüche auf andere Sozialleistungen wie zum Beispiel nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II – ALG II) hat.
Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Mehr dazu finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländer*innen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebskostenabrechnung
- letzte Heizkostenabrechnung
- Einkommensunterlagen
- zum Beispiel Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden
- z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief, Policen von Lebensversicherungen inklusive Rückkaufswert
- Policen und Beitragsrechnungen von privaten Versicherungen
- Jobcenter-Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)