Dienstleistungen/Zuständigkeiten Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Form der Sozialhilfe. Anspruch darauf hat jeder Mensch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann, sofern er keine ausreichenden Ansprüche auf andere Sozialleistungen wie zum Beispiel nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II – ALG II) hat.

Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

Mehr dazu finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländer*innen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • letzte Heizkostenabrechnung
  • Einkommensunterlagen
  • zum Beispiel Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden
  • z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief, Policen von Lebensversicherungen inklusive Rückkaufswert
  • Policen und Beitragsrechnungen von privaten Versicherungen
  • Jobcenter-Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Ansprechpartner*innen
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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