Ein Ehefähigkeitszeugnis ist für einen Deutschen zum Zwecke der Eheschließung im Ausland auszustellen, wenn dies nach den Vorschriften des anderen Landes gefordert wird.
Hier geht es zu den Seiten des Standesamts.
40 Euro; wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66 Euro.
Die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung der Eheschließung. Bezüglich der Unterlagen für eine ausländische Person empfiehlt sich eine Rückfrage im Standesamt.