Brandverhütungsschauen werden in Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, durchgeführt. (§26 BHKG NRW 2018)
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Eine Brandverhütungsschau stellt für den Eigentümer, Betreiber und Nutzer eines Objektes eine fachliche Beratung zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung dar.