Dienstleistungen/Zuständigkeiten Beurkundung eines Sterbefalles

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, auf den Wohnort des Verstorbenen kommt es nicht an. Die Person muss in Deutschland verstorben sein.

Weitere Informationen zum Thema "Sterbefall" finden Sie hier. Bei zusätzlichen Fragen bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne.

Kosten

Die Eintragung in das Sterbebuch ist gebührenfrei. Sterbeurkunde = 10 Euro; jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

 

Wichtiger Hinweis nur für Bestatter:

Sie haben die Möglichkeit die für eine Erstbeurkundung des Sterbefalls benötigten Dokumente und Unterlagen vorab an folgende E-Mail-Adresse einzureichen!
sterbefall@recklinghausen.de

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt