Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bebauungsplan - Auskunft

Der Bebauungsplan (auch bezeichnet als die verbindliche Bauleitplanung) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB). Diese Planungshoheit ist Teil der verfassungsmäßigen Garantie, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln zu dürfen.

Erforderlich ist ein Bebauungsplan für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Eine rechtlich bestimmte Definition, was unter einer städtebaulichen Ordnung zu verstehen ist, enthält das BauGB jedoch nicht. So liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, im Planungsermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht.

Der Bebauungsplan verpflichtet auch nicht die Grundstückseigentümer zur Umsetzung im Sinne einer Bauverpflichtung. Der Bebauungsplan stellt eine Angeboteplanung dar. Der Bebauungsplan ist aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.

Darüber hinaus kann die durch Baulinien bzw. Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Das BauGB unterscheidet nach dem Inhalt nach zwei Arten von Bebauungsplänen: den einfachen und den qualifizierten Bebauungsplan. Qualifizierte Bebauungspläne müssen mindestens folgende Festsetzungen aufweisen: die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.

Einfache Bebauungspläne weisen nicht alle der genannten Festsetzungen auf. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, ergänzenden Hinweisen, Verfahrensvermerken und der Begründung.

Hier geht es zu den Bebauungsplänen, die rechtskräftig sind oder sich noch in Bearbeitung befinden.

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