Dienstleistungen/Zuständigkeiten Beurkundung einer Geburt

Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist, auf den Wohnort der Eltern kommt es nicht an. Um die Geburt "reibungslos" in das Geburtenbuch eintragen zu können, benötigt das Standesamt neben der Geburtsanzeige noch weitere Unterlagen. Welche das sind, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema "Geburt" bekommen Sie hier.

Kosten

Die Eintragung in das Geburtenregister ist gebührenfrei. Geburtsurkunde = 10 Euro; jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt