Eine Beistandschaft wird nur auf Antrag eingerichtet. Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden in Unterhaltsangelegenheiten minderjähriger und volljähriger Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Vormund- und Pflegschaften finden Sie hier.
Je nach Sachlage unterschiedlich. Bitte vorher erfragen! Für Sorgeerklärungen bedarf es der Personalausweise der Eltern und der Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung.