Hinweis
Sorgen Sie bitte rechtzeitig für gültige Ausweis- und Reisedokumente. Eine Neubeantragung sollte zwei bis drei Monate vor Ablauf bzw. Reiseantritt erfolgen. So sparen Sie vermeidbare teure Zusatzgebühren für die aufwendige Ausstellung vorläufiger Dokumente.
Allgemeine Informationen
Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich.
Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.
Antragstellung
Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich.
Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Führerschein) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr). Bei Minderjährigen ohne amtliches Ausweisdokument, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde im Original notwendig.
Bei Beantragung für Minderjährige bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird (Vollmacht siehe unten). Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.
Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile in den Reisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.
Expresspass
Reicht der Zeitraum für die Beantragung eines Reisepasses nicht aus, kann gegen eine erhöhte Gebühr (32 Euro Zuschlag) auch ein Expresspass beantragt werden. Die Lieferdauer eines Expresspasses beträgt in der Regel vier Werktage. (Hinweis: Auch beim Expresspass kann eine vorzeitige Lieferung bis zum Reiseantritt nicht garantiert werden).
Bearbeitungsstatus
Bei der Beantragung des Reisepasses haben Sie vom Bürgerbüro eine Mitteilung über die vergebene Seriennummer Ihres Dokumentes erhalten. Mit dieser Nummer können Sie unter dem nachfolgenden Link überprüfen, ob der Reisepass bereits beim Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.
Tippen Sie die Seriennummer ohne Leerzeichen hier in das dafür vorgesehene Feld ein.
Aushändigung
Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Abholung ohne Vollmacht durch einen Elternteil möglich.
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70 Euro; Expresspass 102 Euro
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro; Expresspass 69,50 Euro
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Führerschein), aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), ggfls. Geburtsurkunde, Einverständniserklärung mit Ausweisdokument, Nachweis alleiniges Sorgerecht