Der Fachbereich Ordnung überwacht sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr mit mehreren Mitarbeitern/-innen im Außendienst. Bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr (z. B. Falschparken) oder fließenden Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsübertretung) werden Verwarnungsgelder erhoben oder es kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.