Verpflichtungserklärungen (für Besuchseinreisen) in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Verpflichtungserklärungen (für Besuchseinreisen)

Soweit Visumspflicht besteht, ist auch für Besuchseinreisen bereits vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen. Die Erteilung eines Visums steht im Ermessen der zuständigen Auslandsvertretung. Zuständig für die Erteilung des Visums sind daher die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt nur zu Besuchszwecken ist vor der Erteilung des Visums die Verpflichtung durch einen Dritten erforderlich. Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Sie umfasst aber auch die Ausreisekosten. Nähere Informationen über eine bestehende Visumspflicht sowie die Notwendigkeit einer Verpflichtungserklärung im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Die Verpflichtung eines Dritten erfüllt nur dann die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhaltes, wenn die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet erfüllt werden kann.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zugunsten eines Einreisewilligen benötigen Sie:

  • Ausweisdokument zur Feststellung Ihrer Personenidentität
  • Personalien, Adresse im Ausland und Passnummer des einreisewilligen Ausländers
  • Einkommensnachweise zur Feststellung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit

Im Einzelfall werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Kosten

Für die Anerkennung einer Verpflichtungserklärung werden 29 Euro an Gebühren erhoben.

Ansprechpartner/innen
  • Frau M. Böhme
    Telefon 02361/50-1737
    Stadthaus A, Raum 0.47
  • Frau M. Robert
    Telefon 02361/50-1752
    Stadthaus A, Raum 0.52
  • Frau V. Wilde
    Telefon 02361/50-1754
    Stadthaus A, Raum 0.46
  • Frau L. Obruschnik
    Telefon 02361/50-1750
    Stadthaus A, Raum 0.53
  • Frau M. Knigge
    Telefon 02361/50-1437
    Stadthaus A, Raum 0.50
  • Frau R. Niemeier
    Telefon 02361/50-1733
    Stadthaus A, Raum 0.49
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Dienstleistungen
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Öffnungszeiten & Kontakt

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  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

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  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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