Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 a Gewerbeordnung). Der Antrag ist bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn das Gewerbe im Stadtgebiet Recklinghausen ausgeübt werden soll.
Der Gebührenrahmen beträgt 50 bis 700 Euro. Die Gebühr wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes im Einzelfall festgelegt.
Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.
Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.