Dienstleistungen/Zuständigkeiten Versteigerergewerbe

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 a Gewerbeordnung). Der Antrag ist bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn das Gewerbe im Stadtgebiet Recklinghausen ausgeübt werden soll.

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt 50 bis 700 Euro. Die Gebühr wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes im Einzelfall festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.

Formulare

Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt